Regalinspektion

Regalprüfung/-inspektion

Gemäß Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterliegen Regaleinrichtungen und Regalanlagen der Betriebssicherheitsverordnung und damit der Verantwortung des Betreibers.

Die DIN EN 15 635 differenziert zwischen der wöchentlich durchzuführenden Sichtprüfungen und der Experteninspektion, die in Intervallen von maximal 12 Monaten von einer fachkundigen Person durchgeführt werden muss.

Während die wöchentliche Inspektion das Unternehmen selbst durchführen kann, sind für die

Experteninspektion spezielle Fachkenntnisse erforderlich.

Für diese gesetzlich erforderliche Regalprüfung steh ich Ihnen als zertifizierter Regalinspekteur gern zur Verfügung.

Die Inspektion erfolgt systematisch anhand eines detaillierten Inspektionsprotokolls und wird

anschließend mit einem Prüfbericht und einer Prüfplakette dokumentiert.

Ob ein Regal prüfpflichtig ist oder nicht hängt von verschiedenen Faktoren ab:

• Verwendungszweck

• Höhe und Breite des Regales

• liegen Schäden verursachende Einflüsse vor, die zu gefährlichen Situationen führen

• erfolgt eine Handbeschickung oder mittels Flurförderfahrzeugen

• Gefahrenanalyse des Betreibers






Prüfpflichtige Regale sind unter anderem:

Fachbodenregale

• Palettenregale

• Kragarmregale

• Einfahrregale

• Durchfahrregale

• Durchlaufregale

• Mehrgeschossanlagen

Sollten Sie sich unsicher sein, ob Ihr Regal prüfpflichtig ist oder nicht,

dann sprechen Sie mich gerne dazu an.

Gern unterbreiten ich Ihnen ein

individuelles Angebot für Ihr Unternehmen.